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EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHENGEMEINDE VECHTA

ACHTUNG > GEÄNDERTE BÜROZEITEN:

Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr und Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

NEU: Förderverein Klosterkirche; Förderverein neue Orgel Klosterkirche

 

 

Häufig gestellte Fragen: Was ist zu tun, wenn …..

…… ein Kind getauft werden soll
Melden Sie bitte die Taufe rechtzeitig im Pfarrbüro an, möglichst nicht telefonisch, bitte persönlich. Hier können Sie Ihren »Wunschtauftermin« nennen, wir versuchen ihn zu erfüllen, es gelingt allerdings nicht immer. In der Regel taufen wir am 2. Sonntag im Monat um 10.15 Uhr in der Klosterkirche und am 1. Samstag im Monat in der Auferstehungskirche (16.00 Uhr- Winter /17.00 Uhr-Sommer). Von September bis zur April taufen wir auch an den letzten beiden Sonntagen im Monat (nicht in den Ferien und nicht am letzten Sonntag im Dezember) im Konfirmandengottesdienst in der Klosterkirche (11.30 Uhr) Das Taufgespräch findet nach persönlicher Terminabsprache im Elternhaus statt, meistens in der Woche vor der Taufe. An Unterlagen wird die Geburtsurkunde in der Ausfertigung für religiöse Zwecke benötigt. Wünschen Sie eine Eintragung ins Stammbuch, so bringen Sie dieses bitte ins Pfarrbüro. Die Kirchengemeinde kann auf Wunsch auch ein Taufkleid stellen.
Ebenso können Sie im Kirchenbüro eine Taufkerze bestellen, in die dann der Name ihres Kindes graviert wird.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Paten einer Kirche angehören müssen, da das Patenamt ein rein kirchliches Amt ist. Wer nicht konfirmiert (kath. Erstkommunion und Firmung) oder aus der Kirche ausgetreten ist, kann kein/e Pate/in werden. Wir benötigen für das Patenamt eine Patenbescheinigung, die man beim zuständigen Pfarramt der Heimatgemeinde ohne viel Aufwand bekommen kann.

…… Ihr Kind am Konfirmandenunterricht teilnehmen soll
In der Regel bekommen die Jugendlichen und ihre Erziehungsberechtigten, die nach den Sommerferien die 7. Klasse besuchen, im Mai oder Juni eines jeden Jahres eine Einladung zum Konfirmandenunterricht. (Sollten Sie keine Einladung bekommen haben – auch Kirchengemeindedateien arbeiten nicht immer fehlerfrei – melden Sie sich bitte im Pfarrbüro – 2307) Pfarrerin Warntjen und Pfarrer Schlüter laden zu einem Elternabend ein, an dem über den Konfirmandenunterricht informiert wird. Die Konfirmationen sind immer am 2. und 3. Wochenende nach Ostern. Der Konfirmandenunterricht dauert in unserer Kirchengemeinde knapp zwei Jahre. (Anmeldungsformular)

.….. Sie heiraten wollen
Bemühen Sie sich bitte rechtzeitig in unserem Pfarrbüro, Marienstraße 14, um einen Trautermin. Etwa 14 Tage vor dem Trautermin wird sich die Pfarrerin, der Pfarrer mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein Traugespräch zu führen. Für die kirchliche Trauung sind folgende Unterlagen erforderlich: Heiratsurkunde vom Standesamt (spezielle Ausführung für kirchliche Zwecke, kann auch zur Trauung in die Kirche mit gebracht werden, ist aber unbedingt nötig!) Falls einer der Eheleute nicht in unserer Kirchengemeinde wohnt, braucht sie/er eine Bescheinigung der Heimatgemeinde, dass sie/er Mitglied der Kirche ist.

.….. jemand schwer erkrankt ist
und Sie geistlichen Beistand wünschen, rufen Sie bitte im Pfarrbüro (2307), Pfarrerin Warntjen (921893) oder Pfarrer Schlüter (84252) an.

.….. wenn Sie einen besonderen Tag Ihres Lebens feiern möchten
Sollten Sie den Wunsch haben, auch einen Gottesdienst mit in die Feier einzubeziehen, dann sprechen Sie bitte rechtzeitig den Termin mit unserem Pfarrbüro (2307) ab.

….. ein Todesfall eintritt
Verständigen Sie bitte das Pfarrbüro (2307) – Pfarrerin Warntjen (921893) oder Pfarrer Schlüter (84252). Abzusprechen ist der Termin des Trauergottesdienstes auf unserem Waldfriedhof und ein Gesprächstermin zum Trauerbesuch. Mit unserem Friedhofswärter, Herrn Sawlanski (84363), vereinbaren Sie bitte einen Termin, um eine Grabstelle auf dem Waldfriedhof auszusuchen.

Informationen zum Eintritt in die Evangelische Kirche
ར Sie sind aus der Evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten?
Vielleicht war es damals nur eine momentane Verärgerung. Jemand vom „Bodenpersonal Gottes“ hatte sich Ihrer Ansicht nach falsch verhalten? Ein Bericht in der Zeitung, im Radio oder im Fernsehen hat Sie empört? Die Kirchensteuer erschien Ihnen zu hoch?
Vielleicht spielen die Gründe Ihres Austritts aus der Kirche heute nicht mehr eine so große Rolle. Möglicherweise hat sich auch manches in Ihrer Haltung und Erfahrung geändert. Auch in der Kirche ist die Entwicklung in der Zwischenzeit nicht stehen geblieben.
Der Wiedereintritt in die Evangelische Kirche ist nicht schwierig, auch braucht er nicht öffentlich im Gottesdienst der Gemeinde vollzogen zu werden. Wenn Sie uns Ihr Interesse an einem Kircheneintritt mitteilen, werden wir gern weiteren Kontakt mit Ihnen suchen. Anders als beim Austritt aus der Kirche, den Sie beim Amtsgericht oder im Rathaus erklärt haben, wird danach der Kirchenvorstand unserer Kirchengemeinde, in deren Gebiet Sie wohnen, über Ihren Antrag entscheiden.
ར Sie gehören einer anderen christlichen Kirche oder Gemeinschaft an und möchten in die Evangelische Kirche eintreten?
Es kann sein, dass es Erfahrungen und Entwicklungen im (Glaubens-)Leben gibt, die nach reiflicher Überlegung einen Konfessionswechsel sinnvoll erscheinen lassen. Diesen Schritt wird man wohl nicht tun, ohne im Vorfeld das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der bisherigen Konfession zu suchen.
Vor einem Eintritt in die Evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Der Austritt aus der Katholischen Kirche zum Beispiel ist beim Amtsgericht zu erklären; Gründe sind dabei nicht anzugeben.
Zur gleichen Zeit bitten wir Sie um eine erste Kontaktaufnahme mit unserer Kirche. Im Gespräch möchten wir mit Ihnen die Aufnahme in die Evangelische Kirche vorbereiten.
Wenn Sie in Ihrer bisherigen Kirche oder Gemeinschaft getauft wurden, ist diese Taufe gültig, sie wird nicht bei einem Eintritt in die Evangelische Kirche wiederholt. Sind Sie noch nicht getauft, geschieht die Aufnahme in die Evangelische Kirche durch die Taufe, die wir gern mit Ihnen vorbereiten.
ར Sie gehören bisher keiner Kirche an und möchten in die Evangelische Kirche eintreten?
Es mag sein, dass die Gute Nachricht von Gott Sie angerührt hat – sei es durch eine Begegnung mit einem Menschen, sei es durch Predigt, sei es durch Nachdenken über biblische Inhalte. Es mag sein, dass Sie aufgrund familiärer Bindungen oder beruflicher Zusammenhänge in die Evangelische Kirche eintreten möchten.
Wir freuen uns, wenn Sie den angefangenen Weg weiter gehen wollen – auch in der Zugehörigkeit zu einer evangelischen Gemeinde vor Ort. Unsere Kirchengemeinde bietet Ihnen an, diesen Weg mit zu gehen: Teilnahme an einem Glaubenskurs, etwa 3 Monate, eine Stunde wöchentlich, anschließend Taufe.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, in die Evangelische Kirche einzutreten, können Sie zunächst unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen oder gleich das Antragsformular für die Aufnahme in die Evangelische Kirche ausfüllen, erhältlich im Pfarrbüro, Marienstraße 14.
Wir werden uns bald nach dem Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen.